Personen unter 14 Jahren dürfen nicht gepierct werden. Dies ist auch mit Einverständnis der Eltern illegal! Sogar die Eltern könnten haftbar gemacht werden, da es sich im rechtlichen Sinne um eine Körperverletzung handelt, und als Kindesmisshandlung geahndet werden kann! Bei Minderjährigen über 14 Jahren muß die schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten erfolgen, welche beim Aufklärungsgespräch über Risiken und Pflege des Piercings, persönlich anwesend sein müssen.
Ausweise beider Parteien müssen vorgelegt bzw vom Piercer eingesehen werden, notfalls auch Geburtsurkunde, Mutterpass und/oder Sorgerechtbescheid.
Anhand folgender Punkte können Sie prüfen, ob das Studio den aktüllen hygienischen und rechtlichen Anforderungen entspricht:
1. Besichtigen Sie einige Studios und informieren Sie sich unverbindlich über das Angebot.
2. Wird ausführlich und begründet auf Ihre Fragen geantwortet?
3. Der Piercer sollte sich regelmässig Fortbilden (Dokumente/Zertifikate zeigen lassen)
4. Vorsicht: Zertifikate über Schulungen, Seminare und ähnliches können, müssen aber nichts bedeuten! Informieren Sie sich über die genaü Art der Fortbildung. Wer/welche Organisation hat die Schulung/das Seminar geführt?
5. Der Piercer sollte an einem Erste Hilfe Kurs teilgenommen haben, der nicht länger als 3 Jahre zurückliegt, damit er Ihnen im Notfall sofort richtig helfen kann.
6. Ist das Studio sauber und gepflegt? Ein Hygieneplan sollte ausliegen.
7. Es sollte Rauchverbot im gesamten Studio herrschen und auch Tiere haben keinen Zutritt.
8. Das Studio sollte über einen Dampfdruck Sterilisator (Autoklav) verfügen, welcher mind. Halbjährlich auf seine Funktionstüchtigkeit anhand eines Sporentestes geprüft wird (lassen Sie sich den Prüfbericht zeigen) (Heißluft Sterilisatoren entsprechen nicht mehr den aktüllen Anforderungen)
9. Es sollte ausserdem eine Desinfektionswanne, sowie ein Ultraschallgerät vorhanden sein.
10. Die Behandlungsräume sollten separat abgeteilt und nicht einzusehen sein.
11. Alle Einrichtungsgegenstände, sowie Boden und Wände im Behandlungsraum sollten abwaschbar sein
12. Es sollten sich keine Pflanzen im Behandlungsraum befinden.
13. Die Behandlungsliege sollte mit Einwegpapier belegt sein, welches nach jedem Kunden gewechselt wird (Handtücher und Froteelaken gehören nicht hierher!)
14. Die Behandlungsliege und Arbeitsflächen sollten nach jedem Kunden feucht desinfiziert werden.
15. Vor dem Piercen sollten Sie mündlich, sowie schriftlich (Fragebogen) nach früheren oder noch bestehenden Infektionserkrankungen, Allergien oder sonstigen wesentlichen Vorerkrankungen, sowie Kreislaufbeschwerden befragt werden. Sowie zur momentanen Einnahme von Medikamenten, Alkohol und/oder Drogen.
16. Vorm Piercen muß ein ausführliches Beratungsgespräch stattfinden, bei dem der Piercer unaufgefordert über alle Risiken, sowie die Pflege des jeweiligen Piercings Schritt für Schritt aufklärt.
17. Das Beratungsgespräch sollte anhand einer Einverständniserklärung dokumentiert werden. Die zu behandelnde Körperstelle sollte vorm piercen begutachtet werden, um zu erkennen, ob die anatomischen Vorraussetzungen für das gewünschte Piercing überhaupt gegeben sind. Nicht alle Piercings sind bei jeder Person auch machbar!
18. Der Piercer sollte nach Alter und Ausweis fragen
19. Die behandelnde Person sollte waschbare Arbeitskleidung (mind. 60?) tragen.
20. Die Unterarme der behandelnden Person sollten frei sein. lackierte und/oder künstliche Nägel , Ringe, Armbänder bergen ein hohes Infektionsrisiko.
21. Offene Haare, sowie lange ungeschützte Bärte bergen ebenfalls ein hohes Infektionsrisiko und sollten während dem Piercingvorgang abgedeckt sein (zB durch OP Hauben, Haarnetz etc.)
22. Der Piercer trägt je nach Anforderung sterile (zum piercen) oder unsterile (zur Piercingvorbereitung, wechseln von Schmuck etc.) Einmalhandschuhe.
23. Während des Piercingvorgangs sollte ein Mund- und Nasenschutz mit Keimfilter vom Piercer getragen werden.
24. Der Piercer sollte vor dem anziehen der Handschuhe, vor jeder Behandlung, eine hygienische Händedesinfektion durchführen.
25. Schmuckteile und Werkzeuge, welche mehrfach benutzt werden, sind in sterilen Päckchen eingepackt und werden zum piercen jeweils vor den Augen des Kunden geöffnet. Fragen Sie nach dem Sterilisationsdatum und wie die Teile gelagert werden. Auch diese Sterilpäckchen haben ein Verfallsdatum, welches je nach Lagerung nur 24 Stunden betragen kann (in einem sterilen Päckchen eingepackt und nochmals in einem geschlossenen Behälter gelagert, beträgt die max. Lagerungszeit 6 Monate.)
26. Sterile Materialien zum piercen (Instrumente usw), sollten nur auf einer sterilen trockenen Unterlage abgelegt werden. (eine vorherige Sprüh oder Wischdesinfektion der Unterlage reicht nicht!)
27. Es gibt versch. Materialien, die für den Ersteinsatz geeignet sind. Chirurgiestahl (Edelstahl/medizinischer Stahl) gehört nicht dazu, da er Nickelanteile erhält!
28. Lehnen Sie den Einsatz von Ohrlochpistolen am menschlichen Körper unbedingt ab. Ein Fachmann in Sachen Piercing würde niemals eine solche Pistole zum piercen anwenden (Siehe auch Kapitel Piercings -> die Piercing- / Schusspistole)
29. Eine Betäubung mit Eis- oder Kältespray birgt bei unsachgemäßer Anwendung Risiken. Auch der Einsatz von Oberflächenbetäubungsmitteln oder gar Injektionen kann sehr gefährlich sein. (siehe Piercings-> Anaesthesie)
30. Wenn dem Piercer etwas auf den Boden fällt, darf dies nicht wieder verwendet werden! Dies ist ein absolutes NO GO! Es muß ein neüs (steriles) Päckchen geöffnet werden.
31. Nach dem Piercen sollte eine schriftliche Pflegeanleitung ausgehändigt werden.
32. Es sollte mind. 1 Nachsorge/Kontrolltermin vereinbart werden.
33. Sie sollten nach dem Piercen eine Nummer erhalten, unter der der Piercer im Notfall auch ausserhalb der öffnungszeiten erreichbar ist.